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   BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72   

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BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72 (https://dejure.org/1974,23)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1974 - I WB 30.72 (https://dejure.org/1974,23)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1974 - I WB 30.72 (https://dejure.org/1974,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 215
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
    Einer Prüfung der Frage, ob der Antrag sich tatsächlich materiell erledigt hat und ob er von Anfang an zulässig und begründet war (vgl. BVerwGE 20, 146; BayVGH in BayVBl 1973, 156), bedarf es dann nicht mehr.
  • BVerwG, 01.03.1974 - I WB 95.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
    Dieser Antrag wurde dem Senat unter dem 23. Oktober 1973 vorgelegt und ist Gegenstand des Verfahrens I WB 95/73.
  • BVerwG, 07.11.1959 - I C 185.56
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
    In einem solchen Fall, wie er eindeutig auch hier vorliegt, gebietet es die Billigkeit, beide Teile gleichmäßig mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten (BVerwG DVBl 1960, 174), was zur Überbürdung der Hälfte der dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund führt.
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung hätte nach herrschender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung - anders als im Zivilprozess - eine Sachprüfung nicht mehr stattgefunden (siehe nur BVerwG NVwZ 2001, 1286) und auch bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 II VwGO) besteht keine Veranlassung mehr, höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen zu beantworten (BVerwGE 46, 215/218).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 1 WB 262.77

    Auferlegung der im Verfahren vor dem Wehrdienstsenat erwachsenen notwendigen

    Es sind keine Gründe ersichtlich, die dagegen sprächen, zur Auslegung des § 20 Abs. 3 WBO diejenigen Grundsätze heranzuziehen, die Rechtsprechung und Lehre zu den vergleichbaren Vorschriften anderer Prozeßgesetze (vgl. insbesondere § 161 Abs. 2 VwGO, ferner §§ 143, 138 FGO, § 193 SGG, § 91 a ZPO) entwickelt haben (BVerwGE 46, 215 f).

    Das Wehrdienstgericht hat in diesem Fall nur noch in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 (und 2) WBO über die Auslagen (oder sonstigen Kosten) des Verfahrens zu entscheiden (BVerwGE 46, 215, 217) [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72].

    Deshalb konnte ohne nähere Prüfung weder eine vollständige Auslagenüberbürdung auf den Bund noch die Zurückweisung des Antrags ausgesprochen werden (vgl. BVerwGE 46, 215 f).

    Eine Beweisaufnahme - hier also die Einholung eines weiteren fachärztlichen Gutachtens - nach der Erledigungserklärung ist unstatthaft, jedenfalls nicht mehr geboten, weil sie mit dem prozeßökonomischen Zweck der bloßen Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache nicht zu vereinbaren ist (BVerwGE 46, 215, 218 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72] m.w.N.).

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Einer Prüfung der Frage, ob sich der Antrag tatsächlich materiell erledigt hat und ob er von Anfang an zulässig und begründet war, bedarf es deshalb nicht mehr (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - <BVerwGE 46, 215 [216f.]> und vom 9. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 14.88 -).

    Vielmehr ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen und gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 WBO in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - , vom 1. März 2000 - BVerwG 1 WB 9.00 - und vom 15. September 2000 - BVerwG 1 WB 87.00 - und vom 22. Oktober 2003 - BVerwG 1 WB 30.03 -).

    Für die Kostenentscheidung sind die im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätze maßgebend, den bisherigen Sach- und Streitstand sowie Billigkeitserwägungen heranzuziehen (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 VwGO, § 91 a ZPO; Beschluss vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - ).

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